EU KI-Verordnung (AI Act)
Die EU KI-Verordnung (AI Act) ist das weltweit erste umfassende KI-Gesetz und regelt den Einsatz von KI in der EU nach Risikoklassen.
Der EU AI Act wurde 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und tritt schrittweise in Kraft. Für mittelständische Unternehmen ist er relevant, sobald sie KI-Systeme einsetzen.
Das Risikoklassen-Modell
Der AI Act teilt KI-Anwendungen in vier Klassen: Unacceptable Risk (verboten), High Risk (strenge Anforderungen), Limited Risk (Transparenzpflichten) und Minimal Risk (kaum Einschränkungen). Die meisten Tools im Mittelstand fallen in Limited oder Minimal Risk.
Was das konkret bedeutet
Für Chatbots, E-Mail-Automatisierung und Dokumentenverarbeitung gelten vor allem Transparenzpflichten: Nutzer müssen wissen, dass sie mit KI interagieren. Hochrisiko-Anwendungen erfordern mehr Dokumentation.
Zeitplan
Verbotene Praktiken und die Anforderungen an KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025, die Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026. Die Pflichten für Hochrisiko-Anwendungen hat die EU im Juli 2026 verschoben: Sie greifen ab dem 2. Dezember 2027 für die Anwendungsbereiche aus Anhang III und ab dem 2. August 2028 für KI in regulierten Produkten. Für die meisten Mittelständler sind die Auswirkungen überschaubar – die Kennzeichnung von Chatbots und KI-Inhalten ist aber bereits heute Pflicht.
Ein Dienstleister setzt einen KI-Chatbot in der Kundenbetreuung ein. Nach dem AI Act fällt dieser unter „begrenztes Risiko“ und muss als KI-System gekennzeichnet werden – ein kurzer Hinweis im Chat genügt meist.