Geprüft am 16. September 2026

KI-Förderung in NRW: der aktuelle Stand

Vier Programme – in keinem ist ein Antrag derzeit direkt möglich.

Für Digitalisierungsvorhaben gibt es in NRW vier MID-Teilprogramme. Entscheidend ist nicht nur, was sie fördern, sondern ob sie zugänglich sind – und das steht in den wenigsten Übersichten. Bei zwei von ihnen ist aktuell nur die Registrierung zum Losverfahren offen, nicht der Antrag selbst.

In drei Schritten einordnen lassen
Jede Zahl mit Quelle Status je Programm Verbindlich bleibt die NRW.BANK

Warum die Angaben im Netz auseinandergehen

Zum 1. Januar 2026 hat die NRW.BANK die MID-Richtlinie geändert. Dabei ist der Förderschwerpunkt „Digitale Prozesse“ innerhalb von MID-Digitalisierung entfallen. Diese Linie fördert seitdem ausschließlich die Entwicklung digitaler Produkte – nicht mehr die Digitalisierung eigener Abläufe.

Gleichzeitig existiert MID-Digitale Prozesse weiter, als eigenständiges Teilprogramm. Es fördert genau das, was vorher der gestrichene Schwerpunkt abdeckte: externe Beratung zur Digitalisierung interner Geschäftsprozesse. Wer nur die eine Hälfte kennt, zieht den falschen Schluss – daher die widersprüchlichen Übersichten. Eine frühere Fassung dieser Seite lag aus demselben Grund falsch.

Zum 1. August 2026 kam eine zweite Änderung dazu, die MID-Assistent/in betrifft: Vor der Antragstellung ist dort seither eine Vorhabensskizze einzureichen.

Die vier Teilprogramme

Geprüft am 16. September 2026 auf den Programmseiten der NRW.BANK. Sortiert nach Relevanz für Automatisierungsvorhaben.

MID-Digitale Prozesse

derzeit kein Zugang

Förderaufruf 2026 ausgeschöpft, Antragsportal geschlossen

Externe Beratung zur Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse: IST-Analyse, SOLL-Konzeption, Software-Auswahl und Begleitung der Einführung. Gefördert wird ausschließlich die Beratung, nicht die Software oder deren Lizenzen.

Förderhöhe
max. 15.000 € · höchstens 500 € pro Tagewerk, maximal 30 Beratungstage · den nicht geförderten Eigenanteil müssen Sie selbst aufbringen
Wer kann beantragen
Kleinstunternehmen sowie KMU nach EU-Definition mit Sitz in NRW. Je Unternehmen einmal in zwei Jahren.
Verfahren
Direkt beantragbar, solange ein Förderaufruf läuft. Sie brauchen dafür ein gültiges Angebot des beauftragten Unternehmens; eine Zertifizierung des Beraters verlangt die NRW.BANK nicht, nur einen Sitz in der EU.
Nicht gefördert
Software, Hardware und Lizenzen; reine Standard-IT-Installationen ohne prozessberatenden Charakter; Schulungen ohne Bezug zur Prozessoptimierung; Maßnahmen, die nur gesetzliche Vorgaben umsetzen (etwa Zeiterfassung, E-Rechnung, Kassenlösungen). Das beauftragte Unternehmen darf die Leistung nicht an Dritte weitervergeben.

Kann passen: Inhaltlich die Linie, die zu einem Automatisierungsvorhaben passt – aktuell aber nicht beantragbar.

Programmseite der NRW.BANK

MID-Digitalisierung

nur Losregistrierung

Registrierung zur Verlosung möglich – der Antrag folgt erst nach gezogenem Los

Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte, die auf Schlüsseltechnologien wie künstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen, Data Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR/VR aufsetzen. Das Produkt muss eine konkrete Zielgruppe adressieren und eine realistische Marktverwertung erwarten lassen.

Förderhöhe
max. 15.000 € · 50 % der förderfähigen Ausgaben · Bagatellgrenze 4.000 €
Wer kann beantragen
Kleinstunternehmen sowie KMU nach EU-Definition mit Sitz in NRW.
Verfahren
Zweistufig: monatliche Interessensbekundung, monatliche Losziehung. Wird Ihr Los gezogen, haben Sie 28 Tage für den Antrag. Wird es nicht gezogen, müssen Sie erneut teilnehmen.

Kann passen: Passt, wenn ein eigenes digitales Produkt entsteht – nicht für die Digitalisierung eigener Abläufe.

Programmseite der NRW.BANK

MID-Digitale Sicherheit

nur Losregistrierung

Registrierung zur Verlosung möglich – der Antrag folgt erst nach gezogenem Los

Maßnahmen zur digitalen Sicherheit in drei beliebig kombinierbaren Schwerpunkten: Analyse des IST-Zustands, Faktor Mensch (Schulung der Mitarbeitenden) sowie Software und Hardware für den IT-Basisschutz.

Förderhöhe
max. 15.000 € · 50 % der förderfähigen Ausgaben · Bagatellgrenze 4.000 €
Wer kann beantragen
Kleinstunternehmen sowie KMU nach EU-Definition mit Sitz in NRW.
Verfahren
Zweistufig: monatliche Interessensbekundung, monatliche Losziehung. Wird Ihr Los gezogen, haben Sie 28 Tage für den Antrag.

Passt meist nicht: IT-Sicherheit, nicht Prozessautomatisierung.

Programmseite der NRW.BANK

MID-Assistent/in

derzeit kein Zugang

Wartesaal wegen großer Nachfrage bis auf Weiteres geschlossen

Zuschuss zum Gehalt, wenn Sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen projektbezogen für ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt einstellen.

Förderhöhe
max. 48.000 € über zwei Jahre, wenn noch keine Person mit Hochschulabschluss beschäftigt wird · max. 33.000 €, wenn bereits 1 bis 5 solcher Personen beschäftigt sind
Wer kann beantragen
Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, davon höchstens 5 mit akademischem Abschluss, Firmensitz in NRW. Der Hochschulabschluss der eingestellten Person darf bei Arbeitsaufnahme nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Verfahren
Wartesaalverfahren, danach Antrag. Seit der Richtlinienänderung zum 01.08.2026 ist vor der Antragstellung zusätzlich eine Vorhabensskizze einzureichen.

Kann passen: Fördert Personal statt Beratung – kann ein KI-Vorhaben personell tragen. Aktuell kein Zugang.

Programmseite der NRW.BANK

Für alle vier Programme gilt: Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe, vor der Bewilligung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden, und für dieselbe Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse von Land, Bund oder EU fließen (öffentliche Darlehen und Bürgschaften bleiben möglich).

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind allein die Förderrichtlinien und die Auskunft der NRW.BANK.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Wenn Sie interne Abläufe automatisieren wollen – Angebote, Dokumente, Anfragen –, ist MID-Digitale Prozesse die inhaltlich passende Linie. Sie deckt genau die Schritte ab, mit denen ein solches Projekt beginnt: Prozesse aufnehmen, Soll-Abläufe entwerfen, Software auswählen, Einführung begleiten. Der Haken ist der Zeitpunkt – der Förderaufruf 2026 ist ausgeschöpft.

Wenn Sie ein eigenes digitales Produkt entwickeln, das auf KI aufsetzt, kommt MID-Digitalisierung infrage. Dort können Sie sich zum Losverfahren anmelden – planbar ist das nicht: Die Ziehung ist monatlich, und nach einem gezogenen Los bleiben Ihnen 28 Tage für den vollständigen Antrag.

Praktisch heißt das: Wer auf eine Förderung wartet, sollte die Vorarbeit trotzdem jetzt machen. Ohne saubere Prozessaufnahme ist ein Antrag ohnehin schwach – und die Analyse zeigt oft, dass der erste sinnvolle Schritt kleiner ist als gedacht.

Und der unbequeme Teil: Wenn ein KI-Projekt sich nur mit Zuschuss rechnet, stimmt meist der Anwendungsfall nicht. Förderung verbessert eine Rechnung – sie ersetzt keine.

In eigener Sache: Bei MID-Digitale Prozesse kämen wir selbst als auftragnehmendes Unternehmen infrage – wir haben also ein wirtschaftliches Interesse daran, dass dieses Programm läuft. Deshalb steht auf dieser Seite auch, was dort nicht gefördert wird und wann sich ein Vorhaben ohne Zuschuss nicht lohnt. Für die verbindliche Auskunft fragen Sie die NRW.BANK, nicht uns.

In drei Schritten einordnen lassen

Beantworten Sie drei Fragen, und wir sagen Ihnen, welche Linie zu Ihrem Vorhaben passt und was ihr aktueller Status für Sie bedeutet. Die Einschätzung kommt per E-Mail – und wenn sich am Status etwas ändert, melden wir uns. Das ist eine Einordnung, keine Förderberatung: Verbindlich bleibt die NRW.BANK.

Unternehmen
Vorhaben
Ergebnis

Erfüllt Ihr Unternehmen die Grundvoraussetzungen?

Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen?
Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen?

Quellen und Verbindlichkeit

Alle Angaben wurden am 16. September 2026 auf diesen Seiten geprüft. Verbindlich ist ausschließlich die NRW.BANK – nicht diese Seite. Das Service-Center erreichen Sie unter 0211 91741-4800.

Häufige Fragen

Inhaltlich ja: Das Teilprogramm MID-Digitale Prozesse fördert genau externe Beratung zur Digitalisierung interner Abläufe – IST-Analyse, SOLL-Konzeption, Software-Auswahl und Begleitung der Einführung. Praktisch aber nein, jedenfalls im Moment: Der Förderaufruf 2026 ist ausgeschöpft, das Antragsportal ist geschlossen (Stand 16. September 2026). Ob es einen Folgeaufruf gibt, ist derzeit nicht bekannt.
Sven Sickmann – Ansprechpartner KUWEZU AI

Sven Sickmann

Co-Founder · KI-Beratung & Prozessanalyse

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